In Leistungsphase 6 wird die Auftragsvergabe an die einzelnen Handwerksfirmen vorbereitet. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Leistungsbeschreibungen und Kostenvoranschläge eingeholt und klärende Gespräche mit Fachfirmen geführt. In der Regel wird für den Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses ein der beschränkten Ausschreibung ähnliches Verfahren durchgeführt. Der Bauherr sollte in der Zwischenzeit die benötigte Finanzierung mit der Bank geklärt haben und über einen detaillierten Finanzierungsplan verfügen, aus dem alle benötigten Gewerke und die Kosten, die beim Hausbau entstehen, hervorgehen.
Oft kommen Bauherrn angesichts der konkreter gewordenen Kosten auf den Gedanken, durch Eigenleistungen Geld einzusparen. In diesem Fall berät der Architekt und überlegt mit dem Bauherrn, ob es sinnvoll ist, selbst Hand anzulegen. Entweder, weil der Bauherr seine handwerklichen Fähigkeiten möglicherweise überschätzt oder es aus anderen Gründen nicht empfehlenswert ist, bestimmte Tätigkeiten in Eigenleistung auszuführen.
Das gilt insbesondere für die Gewerke Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen. Für den Umfang der vom Bauherrn erwünschten Eigenleistungen erstellt der Architekt gesonderte Ausarbeitungen, um diese in die Gesamtplanung einzubeziehen und die entsprechend niedrigeren Baukosten zu berechnen.
Die Kostenkontrolle durch den Architekten spielt auch bei der Vergabevorbereitung eine wesentliche Rolle. Sie wird durch den Vergleich der für die Gewerke erstellten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung gewährleistet.
Der letzte Schritt im Rahmen der Vergabevorbereitung ist die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen. Dabei werden die Gewerke in einzelne Leistungspakete aufgeteilt. So können zum Gewerk „Dachdeckerarbeiten“ z. B. die Dacheindeckung und die Dachabdichtung gehören. Der Architekt muss hier sehr sorgfältig arbeiten: Vergisst er, einzelne Leistungen in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen, wird dadurch nicht nur die Kostenaufstellung beeinträchtigt. Um das Versäumte nachzuholen, müssen unter Umständen gesonderte Angebote nachträglich eingeholt werden, was zu Zeitdruck und schlechteren Konditionen führen kann. Die erforderlichen Verträge mit den Fachfirmen sind ebenfalls vom Architekten vorzubereiten.
Mitwirkung bei der Vergabe
Diese Leistung wird in Leistungsphase 7 der HOAI aufgeührt. Sie beinhaltet für den Bauherrn eine Vielzahl an Entscheidungen, bei denen ihm der Architekt durchaus helfend zur Seite stehen kann.
Mit den Unterlagen aus der Vergabevorbereitung können Angebote bei Bauunternehmern und Handwerkern eingeholt werden. Die eingehenden Offerten werden durch den Architekten geprüft und wenn nötig, können durch ihn auch klärende Gespräche mit mitbietenden Handwerksbetrieben geführt werden. Ergeben sich aus den Besprechungen mit den Bietern fachliche oder preisliche Änderungen, müssen diese in die Unterlagen eingearbeitet und hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesamtkosten überprüft werden.
Der Architekt sollte seinem Bauherrn Vorschläge unterbreiten, welche der eingegangenen Angebote empfehlenswert sind. Zudem vergleicht er die Ausschreibungsergebnisse mit den mit Preisen versehenen Leistungsverzeichnissen oder aber der Kostenberechnung. Parallel dazu wird das Vergabeverfahren nachvollziehbar dokumentiert.
Anschließend werden die 2-3 finalen Angebote abschließend bewertet. Die endgültige Entscheidung, welche Handwerksbetriebe mit den einzelnen Leistungen beauftragt werden sollen, liegt selbstverständlich beim Bauherrn. Sodann fertigt der Architekt die Vertragsunterlagen für alle Leistungs- und Teilleistungsbereiche aus und wirkt bei der Auftragserteilung mit. Zu den Unterlagen gehören nicht nur die Leistungsverzeichnisse, sondern auch allgemeine und besondere Vertragsbedingungen, technische Vorbemerkungen und wenn nötig Terminpläne.
Hinweis zur Vergabe bei Standardhäusern
Entscheiden Sie sich für den Hausbau mit einem Hausanbieter, hat dieser für die Vergabe von Bauleistungen bereits im Vorfeld alles arrangiert. In den meisten Fällen sind die Gewerke schon seit Längerem aufeinander abgestimmt, sodass der Bauleiter sie nur noch abrufen muss. Sofern Sie Eigenleistungen übernehmen möchten, ist die automatische Vergabe der Bauleistungen auf die Tätigkeiten beschränkt, die vom Bauunternehmer tatsächlich ausgeführt werden. Es kann sich lohnen, den Anbieter nach den Vergabeunterlagen zu fragen, die sich auf Ihre Eigenleistung beziehen. Die Mengenangaben, Leistungsverzeichnisse oder weitere erforderliche Angaben können Ihnen helfen, wenn Sie diese Bauleistungen selbst ausführen oder einem anderen Handwerker übergeben wollen.