Der Wunsch, in einer eigenen Immobilie zu wohnen, ist weit verbreitet. Ob man sich in einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus wohler fühlt, ist individuell unterschiedlich. Man sollte sich allerdings über die Vor- und Nachteile, die die Alternativen bieten, im Klaren sein.
„Im Haus bin ich mein eigener Herr“
Das ist zweifellos ein Vorteil: Von oben, unten oder aus den Nachbarzimmern kommen keine störenden Geräusche der Nachbarn, die zum großen Teil hingenommen werden müssen. Es gibt keine festen Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen und man ärgert sich nicht, weil die Mitbewohner im Mehrfamilienhaus sich nicht um die Treppenhausreinigung oder das Schneeschippen kümmern, ihren Beitrag für die Instandhaltungsrücklage nicht oder zu spät zahlen und einiges mehr. Da, wo fremde Menschen dauerhaft miteinander auskommen müssen, entstehen irgendwann Konflikte. Doch worauf sollte man noch achten, bevor man sich für das eine oder das andere entscheidet?
Ein weiterer großer Vorteil eines Eigenheims ist es, sich bei der Gestaltung des Hauses und Gartens sowie bei Reparaturen, Renovierungen oder Sanierungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, mit niemandem abstimmen zu müssen. Wenn die Fassade nachträglich gedämmt, ein Vordach über der Haustür montiert oder der Garten am Haus mit Spielgeräten ausgestattet werden soll, entscheidet man das als Hauseigentümer allein. Wer selbst erlebt hat, wie sehr Unstimmigkeiten bei Wohnungseigentümerversammlungen hochkochen können, hat ein Bild davon, wie schwer es sein kann, zu einer Einigung zu kommen. Noch ärgerlicher wird so eine Situation für Wohnungseigentümer, wenn sie im Laufe einer Sitzung überstimmt werden und Geld für Baumaßnahmen bezahlen müssen, die sie nicht gewollt haben. Auch das Gegenteil kann der Fall sein, wenn dringende Sanierungen von Eigentümern durch fehlende Zustimmung blockiert werden.
Die Finanzierung von baulichen Maßnahmen erfolgt einerseits durch die monatlich zu zahlende Umlage für die Instandhaltungsrücklage und, sollte der „Gemeinschaftstopf“ nicht ausreichen, über einen zusätzlichen Beitrag. Die Höhe sowohl der Umlage als auch des Sonderbeitrags richten sich nach den Anteilen, die ein Eigentümer am gesamten Gemeinschaftseigentum hat. Die Anteile sind nicht gleichbedeutend mit der Anzahl der Wohnungen, sondern werden auf der Grundlage der Wohnungsfläche ermittelt, die einem Eigentümer gehört. Diese Regelung gilt für alle Abstimmungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft; es ist also denkbar, dass ein Eigentümer mehrere Wohnungen hat, seine Stimme aber weniger schwer wiegt als die eines anderen Eigentümers, dessen Wohnung über eine größere Gesamtfläche verfügt als die Wohnungen seines Nachbarn.
Der Vorteil einer Eigentumswohnung ist allerdings in der Regel, dass man sich um ihre Verwaltung nicht kümmern muss. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lässt Wohnungseigentümern zwar die Wahl, ob sie das gemeinschaftliche Wohneigentum selbst verwalten oder diese Tätigkeit einem bestellten Verwalter übertragen wollen. Die meisten Wohnungseigentümergemeinschaften entscheiden sich jedoch für die zweite Variante, weil sie nicht nur praktischer ist, sondern auch dazu beiträgt, Streitigkeiten über Verwaltungsfragen zwischen den Eigentümern in Grenzen zu halten.
Das gilt auch für Dienstleistungen, die rund um die Immobilie anfallen: Die Handwerksfirmen werden vom Verwalter beauftragt und aus dem durch die Umlage zusammengekommenen Geld bezahlt.
Das spricht für eine Eigentumswohnung
Bei aller Freiheit, die mit dem Leben in einem Haus verbunden ist, gibt es auch Argumente, die dagegen sprechen. Ein entscheidendes Kriterium sind die Kosten: Eine gut gelegene und komfortable Eigentumswohnung ist für weniger Geld zu haben als ein Haus mit der gleichen Ausstattung und Wohnfläche. Der Hauptgrund für den Preisunterschied sind die Grundstückskosten, die bei einem Hauskauf anfallen. Die höheren Kosten beschränken sich aber nicht nur auf die Anschaffungs-, sondern gelten auch auf die Notarkosten sowie die Grunderwerbssteuer. Auch während der Wohndauer muss für ein Eigenheim mehr Geld in die Hand genommen werden als für eine Eigentumswohnung: Nicht nur die üblichen Nebenkosten sind höher, sondern es muss für spätere Reparaturen und Renovierungen mehr Geld zurückgelegt werden als für die Umlage in einer Eigentümergemeinschaft zu zahlen wäre.
Wer schon beim Kauf der Immobilie an später denkt, hat ein weiteres Argument für den Kauf einer Eigentumswohnung: Da sich die meisten von ihnen in der Stadt befinden, eignen sie sich gut als Kapitalanlage und lassen sich leicht verkaufen. Wie immer zählen natürlich auch hier die drei großen „L“, die den Marktwert eines Objekts bestimmen: Lage, Lage und wieder Lage.
Letzten Endes geben aber nicht unbedingt Sachgründe den Ausschlag, für welche Immobilie man sich entscheidet, sondern ob einem ein bestimmtes Haus oder eine Eigentumswohnung gut gefällt. Das „Bauchgefühl“ ist hier oft am wichtigsten.