Grundstück
Begriff | Definition |
---|---|
Grundstück | Der Begriff Grundstück bedeutet, das ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche so eindeutig beschrieben werden kann, dass der Standort und dessen Grenzen festgelegt werden können. Um ein Grundstück offiziell als ein solches anzuerkennen, muss es in das Grundbuch eingetragen werden. Der Eigentümer eines Grundstückes hat bestimmte Grundstücksrechte, aber auch Pflichten. Ein Grundstück ist nicht gleichzusetzen mit einem Flurstück. Flurstücke sind die kleinste Einheit im Liegenschaftskataster und normalerweise besteht ein Grundstück aus mehreren Flurstücken. Ein Grundstück kann aber auch aus mehreren Grundstücken bestehen oder zusammengefügt sein und zu einem Großen vereinigt werden. Um mehrere Grundstücke zu vereinigen, bedarf es einer Einverständniserklärung des Eigentümers, der im Grundbuch eingetragen ist. Auch gibt es die Möglichkeit ein Nebengrundstück als Teil des Hauptgrundstücks ins Grundbuch eintragen zu lassen. Das kommt vor, wenn das Nebengrundstück zum Beispiel nur mit einer Garage bebaut ist, während sich auf dem Hauptgrundstück das Eigenheim befindet. Genauso wie man mehrere Grundstücke vereinigen kann, kann ein bestehendes in zwei oder mehr kleinere Grundstücke aufgeteilt werden. Diese werden anschließend als eigenständige Grundstücke ins Grundbuch eingetragen. Hierfür bedarf es einer Vermessung des ursprünglichen Grundstücks. Erst danach darf die gewünschte Teilung erfolgen. Zu beachten ist, dass zu einem Grundstück alle wesentlichen Bestandteile sowie deren Zubehör zu einem Grundstück gehören. Wesentliche Bestandteile wurde im § 93 des BGB eindeutig definiert. Die Definition sagt aus, dass es jene Teile sind, die nicht voneinander getrennt werden können, ohne das es einen Teil zerstört, den Zweck verändert oder den Wert mindert. So gehören Sachen zu einem Grundstück, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das können ein fest verankertes Gartenhaus, ein Swimmingpool, aber auch Bäume und Pflanzen und deren Erzeugnisse sein, sowie Bestandteile, die fest mit dem Haus verbunden sind, wie die Heizungsanlage. Das sind alles wesentliche Bestandteile eines Grundstückes. Worauf Sie beim Grundstückskauf achten sollen und weitere Informationen finden Sie unter hausbauberater.de/grundstueck-kaufen
Zugriffe - 14132
|