Baumangel
Begriff | Definition |
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Baumangel | Bautechnische Fehler werden als Baumangel bezeichnet. Ein Baumangel liegt dann vor, wenn einer Werkleistung eine vereinbarte Eigenschaft fehlt oder eine Werkleistung so fehlerhaft ist, dass sie den vorausgesetzten Gebrauch nur eingeschränkt oder auch gar nicht möglich macht. Infolge eines Baumangels tritt in vielen Fällen ein Bauschaden auf. Bei Baumängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Mängelbeseitigung. Diese Möglichkeit muss dem Auftragnehmer eingeräumt werden. Verweigert er Beseitigung aufgrund Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit oder Unzumutbarkeit, kommt es zu einer Minderung. Sollten Mängel erst nach der Bauabnahme sichtbar werden beziehungsweise auftreten, fällt dies unter die Gewährleistung. Je nach gewähltem Vertrag verjähren diese Gewährleistung bei einem Vertrag nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nach zwei Jahren und bei einem Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erst nach fünf Jahren. Ausführliche Informationen finden Sie auf:
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Synonyme:
Baumängel, Mängel |