EntwurfsplanungIn dieser Phase (Leistungsphase 3 der HOAI) beginnt alles konkreter zu werden: Das Ziel ist ein Planungskonzept, das in sich stimmig ist und hinsichtlich aller für den Hausbau maßgeblichen Komponenten problemlos realisiert werden kann. In enger Absprache mit dem Bauherrn wird eine Entwurfsplanung ausgearbeitet, die immer dem jeweiligen Planungsstand angepasst wird. Innerhalb dieser Planungsphase sind nicht nur bauphysikalische (Schallschutz, Wärmeschutz), funktionale, städtebauliche oder gestalterische Aspekte zu beachten, sondern ebenso energiewirtschaftliche sowie landschaftsökologische Anforderungen. Dazu können z. B. differenzierte Angaben zur Bepflanzung des Grundstücks oder von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gehören. Dabei muss er immer auch den finanziellen Spielraum des Bauherrn berücksichtigen.

Entwurfsplanung und Grundstück

In diese Phase geht es in jeder Hinsicht um alle Feinheiten: Die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück wird festgelegt und die Erschließung geklärt. Sowohl die Grundrisse als auch die äußere Gestaltung des Hauses werden exakt zeichnerisch gefertigt. Der Architekt legt zusammen mit dem Bauherrn beispielsweise fest, wo Türen und Fenster installiert werden, wie die sanitären Einrichtungen konzipiert werden oder an welcher Stelle sich Erker, ein Wintergarten oder ein Kamin künftig befinden sollen. Es wird entschieden, wie das Haus beheizt und auf welche Weise Warmwasser bereitgestellt werden soll. Auch die Möglichkeiten hinsichtlich der für den Hausbau zu verwendenden Baustoffe werden im Rahmen der Entwurfsplanung besprochen. Diese Pläne bilden einen Abschluss für die wesentlichen Entscheidungen des Bauherrn.

Die Hausentwürfe

Die vollständig durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen werden im in der HOAI festgelegten Maßstab gefertigt. Dieser beträgt bei Gebäuden 1: 100 und bei Innenräumen 1: 50 bis 1: 20. Der Architekt hat auch dafür zu sorgen, dass alle an der Planung Beteiligten koordiniert und ihre Leistungen in das Bauvorhaben integriert werden. Er muss mit den zuständigen Behörden über die Genehmigungsfähigkeit verhandeln sowie eine Kostenberechnung gem. DIN 276 vornehmen, die in fünf Stufen (Ermittlung des Kostenrahmens, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung) erstellt wird. Der Architekt hat sich in dieser Phase auch zahlreichen Verwaltungsaufgaben zu widmen. Dazu gehören

  • das stetige Fortschreiben der Terminplanung,
  • die Zusammenfassung, Erklärung und Dokumentation der Ergebnisse,
  • die Optimierung der Planung durch eine Analyse der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und deren Wertung,
  • das Fertigen der Wirtschaftlichkeitsberechnung,
  • die Aufstellung und Weiterführung einer über die DIN 276 hinausgehenden vertieften Kostenberechnung und
  • die Fortschreibung von Raumbüchern, die bereits in der zweiten Leistungsphase aufgestellt wurden.

Entwurfsplanung beim Fertighaus oder Hausbau mit einem Bauträger

Bauherren, die ihr Haus mit einem Bauträger bauen werden, sollten an dieser Stelle besonders vorsichtig sein: Wenn es sich um ein sog. „Musterhaus“ handelt, muss vor der Vertragsunterzeichnung abgeklärt werden, ob am Grundriss des Eigenheims noch Veränderungen vorgenommen werden können. Dies ist bei der Mehrzahl der Musterhäuser nicht der Fall und macht sie vor allem wegen des Wegfalls von Planungskosten so preisgünstig. Entspricht das Musterhaus jedoch den eigenen Vorstellungen, können Bauherren mit vergleichsweise geringen Kosten ein Eigenheim bauen.

 

 

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau