Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung ein Konzept aufgestellt, durch das Deutschland in Zukunft deutlich grüner werden soll als noch vor einigen Jahren. Das Konzept, das sich über nahezu alle Bereiche erstreckt, in denen Energie verbraucht wird, könnte auch den Baubereich verändern. Welche Ziele es für neue und bestehend Gebäude bereithält und wie sich Bauen und Sanieren durch den Klimaschutzplan 2050 verändern könnten, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Klimaschutzplan 2050 – Was ist das eigentlich?
Der Klimaschutzplan 2050 ist ein Konzept zur Umsetzung der Beschlüsse, die im Winter 2015 auf der Pariser Klimakonferenz gefasst wurden. Mit dem Ziel, die globale Erwärmung zu begrenzen, enthält es Maßnahmen, die dazu führen sollen, den CO2-Ausstoß im Vergleich zum Jahr 1990 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren.
Der Klimaschutzplan 2050 erstreckt sich dabei über die Handlungsfelder:
- Energiewirtschaft
- Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
- Gebäude
- Verkehr
- Landwirtschaft und Landnutzung
Um von allen Seiten der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz zu bekommen, startete Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bereits am 25. Juni 2015 einen breit angelegten Dialogprozess. Dieser sollte die Grundlage des Klimaschutzplans 2050 bilden und die Ideen, Meinungen und Vorschläge von Bürgern, Verbänden, Ländern und Kommunen einbeziehen. Ende Juni 2016 veröffentlichten Umweltministerium und Wirtschaftsministerium einen entsprechenden Entwurf, der im November 2016 von der Bundesregierung verabschiedet worden ist. Siehe Klimaschutzplan 2050.
Wie wird sich der Gebäudebereich nach dem Klimaschutzplan 2050 verändern?
Die obersten Ziele im Gebäudebereich sind es, den Energieverbrauch für Warmwasser und Raumwärme zu senken sowie den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung auszubauen. So heißt es, dass der Gebäudebereich bis zum Jahr 2050 weitestgehend klimaneutral werden soll. Unter der Maßgabe, dass deutsche Städte und Gemeinden in Zukunft für Menschen aller Alters- und Einkommensgruppen attraktiv bleiben sollen, haben der Erhalt und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums dabei oberste Priorität im Klimaschutzplan 2050. Genau wie auf Mieter, soll dabei aber auch auf Eigentümer Rücksicht genommen werden. Denn diese sind bereits heute zu großen Teilen im Rentenalter und können die notwendigen Investitionen oft nicht mit eigenen Mitteln zahlen. Da wichtige Einflussgrößen wie die Einkommensentwicklung, die Altersverteilung, die Migrationsbewegung oder neue Technologietrends heute noch nicht ausreichend vorhergesehen werden können, muss der Klimaschutzplan 2050 ausreichend flexibel bleiben.
Gibt der Klimaschutzplan 2050 konkrete Ziele für Neubau und Sanierung in Zukunft?
Um die übergeordneten Ziele bis zum Jahr 2050 erreichen zu können, setzt die Bundesregierung auf die Förderung nachhaltiger Technologien, die Entwicklung zukunftsfähiger Smart-City-Konzepte und integrale Ansätze, die die Bereiche Energieverbrauch, Energiewirtschaft und Mobilität verbinden. Ganz konkret sollen dabei die Emissionen und Verbräuche im Gebäudebereich gesenkt werden.
Für neu gebaute Wohngebäude soll so zum Beispiel schon ab 2030 ein Endenergie-Grenzwert von 30 kWh/m²a gelten. Sanierungen sollen diesen Wert nur in Ausnahmen um mehr als 40 Prozent überschreiten dürfen. Um dabei vor allem bei den Besitzern bestehender Gebäude eine hohe Transparenz zu schaffen, sollen neue Effizienzklassen eingeführt werden. Sie haben die Aufgabe die energetische Qualität einfach darzustellen und den Weg zu einem klimaneutralen Gebäude aufzuzeigen.
Neben der Senkung des Verbrauchs soll in Zukunft auch der Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich auf 25 bis 30 Prozent angehoben werden. Den ersten Meilenstein bildet dabei die Forderung, dass die Neuinstallation von Heizsystemen auf Basis fossiler Rohstoffe – wie zum Beispiel Öl- oder Gasheizungen – bereits ab dem Jahr 2030 verboten werden soll. Schon im Jahr 2020 soll die heute noch verfügbare Förderung dieser Heiztechnologien eingestellt werden.
Der Klimaschutzplan wird den Gebäudebereich in Zukunft stark verändern. Die Energieverbräuche im Neu- und im Altbau werden auf ein Minimum sinken. Zusätzlich wird das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen dazu führen, dass alternative Heizsysteme - die heute schon wirtschaftlich einsetzbar sind – immer weiter in den Mittelpunkt rücken. Planen Bauherren in der Zwischenzeit ein neues Haus, lohnt es sich schon heute, über höhere Investitionen in die Energieeffizienz nachzudenken. Denn die sichern lang anhaltend einen hohen Wert der Immobilie und schaffen zu dem auch Unabhängigkeit von schwankenden Rohstoffpreisen.