Energetische BerechnungenEine energetische Berechnung befasst sich mit der Ermittlung des Nutz-, End- sowie Primärenergiebedarfs zum Kühlen, Heizen und die Warmwasserbereitung eines Hauses. Sie wird in einem nach der DIN V 18599 genormten Verfahren durchgeführt und muss den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Dort sind die energetischen Mindestanforderungen an Gebäude formuliert, da auf diese etwa 35 % des Endenergieverbrauchs entfallen, hier also ein größeres Einsparpotenzial gesehen wird. Bereits seit 2009 müssen alle Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einsetzen. Ausnahmsweise können alternative klimaschonende Maßnahmen wie z. B. eine stärkere Gebäudedämmung oder die Wärmegewinnung aus Kraft-Wärme-Kopplung durchgeführt werden.

Worum es geht

Um zu verstehen, worum es hierbei genau geht, sollten zunächst die unterschiedlichen Energiearten erläutert werden:

  • Primärenergie ist diejenige Energiemenge, die durch fossile oder regenerative Energiequellen oder Kernspaltung bereitsteht. Dazu zählen neben Erdöl, Erdgas, Braun- und Steinkohle auch Wasser, Wind und Sonnenlicht sowie Kernenergie.

  • Nachdem die Primärenergie umgewandelt und zum Verbraucher übertragen wurde, kommt bei ihm am Hausanschluss die Endenergie an. So kann z. B. aus Rohöl (=Primärenergie) Heizöl (=Endenergie) oder aus Holz (=Primärenergie) Holzbrennstoff (=Endenergie, z. B. Pellets) hergestellt werden.

  • Aus der Endenergie wird die Nutzenergie erzeugt, die für den Endverbraucher bereitgestellt wird, um dessen Bedürfnisse zu befriedigen. So wird z. B. aus dem o. g. Heizöl oder den Pellets die Nutzenergie Wärme erzeugt. Andere Formen der Nutzenergie sind Licht, chemisch gebundene Energie (z. B. in Batterien), mechanische Energie (z. B. erzeugt durch Wasser in Pumpspeicherwerken) und Signalenergie. Bei der Umwandlung von End- in Nutzenergie kommt es immer zu Verlusten.

Das Referenzgebäudeverfahren

Eine energetische Berechnung gem. GEG erfolgt auf der Basis des sog. Referenzgebäudeverfahrens. Unter einem Referenzgebäude versteht man einen Neubau, der mit dem neu gebauten oder noch zu bauenden Eigenheim vergleichbar ist. Bei den im Zuge der energetischen Berechnung zu ermittelnden Daten steht der Jahresprimärenergiebedarf im Vordergrund. Er wird mit dem eines Referenzgebäudes verglichen und prozentual ausgedrückt. Dabei ist er umso besser, je kleiner dieser prozentuale Betrag ausfällt. Der ermittelte Wert ist maßgeblich, wenn es um Fördermittel für energieeffizientes Bauen geht. Diese Unterstützungen werden an der Energieeffizienz des Hauses ausgerichtet. Die KfW teilt ihre Förderungen in sog. Förderstufen ein, deren Bezeichnung sich an dem ermittelten Jahresprimärenergiebedarf anlehnt (KfW 40, KfW 55).

Daneben ist auch der Wärmedurchgangskoeffizient eine wichtige Größe. Er beschreibt, wie groß der Wärmeverlust ist, den das Gebäude durch ein Bauteil erleidet und wird in W/(qm K) ausgedrückt. Das GEG sieht diese Messungen an mehreren namentlich genannten Bauteilen vor.

Wer die energetische Bewertung durchführt

Die energetischen Berechnungen müssen von einem Experten durchgeführt werden. Sie basieren auf einem komplizierten Berechnungsmodell, das im Kern auf einer Software des Fraunhofer Instituts für Bauphysik beruht. Soll das Ergebnis der energetischen Berechnung die Basis für einen KfW-Förderantrag sein, ist unbedingt auf die Auswahl eines Sachkundigen zu achten. Es muss sich entweder um einen Energieberater handeln, der im Zusammenhang mit einem der Bundesprogramme „Vor-Ort-Beratung“ oder „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ zugelassen wurde oder aber um einen sog. ausstellungsberechtigten Experten.

 

 

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