Ein Nutzkeller dient zunächst nur dazu, zusätzlichen Lager- und Abstellraum zu schaffen. In ihm finden die Haustechnik, Fahrräder, Gartengeräte oder auch größere Haushaltsgeräte wie die Waschmaschine oder der Wäschetrockner Platz. Viele Hausbesitzer nutzen ihren Keller auch zur Aufbewahrung von Lebensmitteln wie beispielsweise Kartoffeln, Konserven oder Wein. Für alle diese Dinge müsste ansonsten ein anderer Platz gefunden werden, der dann entweder eine Verringerung des Wohnraums oder der freien Grundstücksfläche bewirken würde.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Nutzkeller
Zahlreiche Baufachleute bezeichnen einen so verwendeten Nutzkeller als überteuerten Abstellraum. Ob dieses Argument richtig ist, kann jedoch nur für jeden Einzelfall beurteilt werden und hängt nicht nur vom Grundstückspreis, sondern auch von den Untersuchungsergebnissen und Berechnungen des Baugrundgutachters, Tragwerksplaners und Statikers ab.
Nutzkeller für den späteren Ausbau vorbereiten
Es ist jedem Bauherrn zu raten, auch in einem Nutzkeller den Anschluss von Heizkörpern zumindest vorzubereiten. So ist es später ohne größere aufwändige und teure Arbeiten möglich, ihn bei Bedarf in einen Wohnkeller umzuwandeln. Ein Nutzkeller hat zwar niedrigere Räume und kleinere Fenster als ein von vornherein als solcher gebauter Wohnkeller, bietet aber trotz dieser Einschränkungen die Gelegenheit, als Hobbyraum, Gästezimmer oder Spielkeller für die Kinder zu dienen. Wer sich im Hinblick auf eine spätere Verwendung als Wohnkeller mit der niedrigeren Deckenhöhe nicht abfinden möchte, sollte diesen Wunsch schon bei der Bauplanung äußern. Allerdings steigt dann auch zwangsläufig der Baupreis an.
Auch ein (noch) nicht bewohnter Nutzkeller unterliegt den Vorschriften des GEG (Gebäudeenergiegesetz). Sie sehen in diesem Fall jedoch nur vor, dass alle Flächen gedämmt werden müssen, die an die bewohnten und beheizten Räume angrenzen. Dazu zählen die Kellerdecken, die Vorräume und, im Fall einer unterschiedlichen Nutzung des Kellergeschosses, auch die dem Wohnkeller benachbarten Wände.
Nicht zuletzt entscheiden die örtlich geltenden Bauvorschriften, ob überhaupt ein Keller gebaut werden darf. Wenn Bauherren grundsätzlich jedoch mit einer Änderung ihrer Lebenssituation rechnen, die zu einem größeren Platzbedarf führen könnte, ist ein entsprechend vorbereiteter Nutzkeller auf jeden Fall eine Überlegung wert. Dabei spielt nicht nur die Familiengründung eine Rolle, sondern z. B. auch die Aufnahme der pflegebedürftigen Eltern, eine Untervermietung oder die Einrichtung eines Büros. In diesen Fällen ist es gut, auf solche Raumreserven zurückgreifen zu können.