Im Juli 2017 wurde die mittlerweile fast 30 Jahre geltende DIN 18300 durch eine neue Normenreihe ersetzt. Für die Abdichtung der bodenberührenden Außenwände ist die dreiteilige DIN 18533 relevant, die an die neuen Technologien im Bereich der Abdichtung angepasst ist und alle Regelungen und Vorgaben in einer Norm enthält.
Auch wenn der Begriff „Lastfall“ seinen festen Platz im Bauvokabular behauptet, wurde er bereits im Juli 2017 durch die Wassereinwirkungsklassen abgelöst. Demzufolge gibt es keine Lastfälle mehr. Vielmehr wird die Dimensionierung der Abdichtung wird nach Einwirkungsart und Einwirkintensität des Wassers bestimmt. Unterschieden werden jetzt Wassereinwirkungsklassen, Riss- und Rissüberbrückungsklassen sowie Raumnutzungsklassen.
Mehr Informationen zur neuen DIN-Norm finden Sie im Menüpunkt Kellerabdichtung DIN 18533!
Die vier Lastfälle nach der veralteten DIN 18195
Sie finden hier noch die Beschreibung der Lastfälle, weil diese in vielen Baubeschreibungen noch immer vereinbart werden. Wenn Sie eine Baubeschreibung mit geltenden DIN-Normen abschließen möchten, sollten Sie Ihren Hausanbieter darauf hinweisen, dass die DIN 18195 veraltet und durch DIN 18300 ersetzt worden ist.
Bodenfeuchte
Im Teil 4 der DIN wird der Lastfall Bodenfeuchte folgendermaßen beschrieben: Im Erdreich liegt kapillar gebundenes Wasser vor. Durch die sogenannten Kapillarkräfte kann dieses Wasser auch entgegen der Schwerkraft geleitet werden. Das bedeutet, dass dieses Wasser durch feine Röhren im Erdreich nach oben steigt und so auch als Feuchtigkeit in nicht abgedichtete Fundamente und aufgehendes Mauerwerk gelangen kann. Dieser geringe Lastfall kann angenommen werden, wenn das Erdreich auf dem Baugrundstück aus nicht bindigem Boden wie zum Beispiel Sand oder Kies besteht und dies bis in eine ausreichende Tiefe unterhalb der Fundament- oder Kellersohle.
Nicht stauendes Sickerwasser
Ebenfalls im Teil 4 beschreibt die DIN 18195 den Lastfall nicht stauendes Sickerwasser. Die Belastung auf die Abdichtung entspricht der des Lastfalls Bodenfeuchte. Dieser Lastfall darf angenommen werden, wenn das Baugelände wie auch das Verfüllmaterial aus stark durchlässigen Böden besteht. Weiterhin muss Oberflächenwasser bis zum freien Grundwasserspiegel versickern können, ohne sich zu stauen. Liegt bei mittel bis schwach durchlässigen (bindigen) Böden aus Sand und Kies eine wirkungsvolle und dauerhaft funktionierende Dränung vor, darf dieser Lastfall ebenfalls angenommen werden.
Zeitweise aufstauendes Sickerwasser
Der Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser (DIN 18195-6) wird angesetzt, wenn ein hydrostatischer Druck auf die Abdichtung vorliegt. In bindigen Böden (hoher Anteil an Ton und Schluff) kann das Wasser nur langsam bis zum Grundwasserspiegel versickern. Es staut sich deshalb von unten nach oben im Boden und an der Abdichtung auf. Für die Annahme müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen, nämlich:
- Eine Gründungstiefe von maximal 3 m unter Oberkante Gelände
- Ein Bemessungswasserstand von mindestens 300 mm unterhalb der Bodenplatte.
- Gründungsbauteile dürfen nicht dauerhaft im Wasser stehen.
Von außen drückendes Wasser
Der vierte Lastfall im Teil 6 der DIN entspricht in seiner Beanspruchung auf die Abdichtung dem des Lastfalls zeitweise aufstauendes Sickerwasser. Der Unterschied liegt im Bemessungswasserstand, der hier weniger als 300 mm unterhalb der Bodenplatte liegt. Es wird davon ausgegangen, dass das Gründungsbauteil dauerhaft oder vorwiegend im Wasser steht. Dabei kann es sich um Grundwasser, Schichtenwasser oder stauendes Sickerwasser handeln.