Die Kalkulation von Baukosten für Neubauten, Umbauten und Modernisierungen ist ein komplexer, aber sehr wichtiger Bereich. Bauherren müssen wissen, welche Baukosten auf sie zukommen, um Vergleiche anstellen zu können oder eine passende Finanzierung zu finden. Eine wichtige Hilfe dabei ist die DIN 276, die im Bauwesen zur Ermittlung von Projektkosten sowie als Basis für Ingenieur- und Architektenhonorare herangezogen wird. Diese DIN-Norm dient der Kostenplanung, Kostenermittlung und Kostengliederung im Bauwesen und erstreckt sich auf Kostenfaktoren für Hochbauten, Infrastrukturanlagen, Ingenieurbauten, Freiflächen und damit zusammenhängende Kosten für das jeweilige Projekt.

Die DIN 276 erläutert die Kostenerfassung für den Hochbau mittels sieben Kostengruppen, die jeweils weiter differenziert werden. In einer detaillierten Baukostenberechnung werden Kostengruppen und Untergruppen aufgeschlüsselt, sodass auch Bauherren von Planern und Architekten erstellte Kalkulationen besser verstehen können.

Zuletzt novelliert wurde die DIN 276 im Dezember 2018. Die aktuell gültige (Stand: 02/2022) DIN 276:2018-12 ersetzt

  • für den Hochbau die DIN 276-1:2008-12,
  • für den Ingenieurbau die DIN 276-4:2009-08 sowie die DIN 277-3:2005-04.

Regelungen in der DIN 276:2018-12

Bauplaner und Bauherren sollten möglichst früh eine möglichst genaue Vorstellung von den Baukosten haben. Über die Leistungsphasen hinaus müssen die Baukosten genau ermittelt und strukturiert werden. Dies erfolgt unter Zuhilfenahme der DIN 276, die eine strukturierte Erfassung der Kosten ermöglicht. Ermittelt werden können die Projektkosten sowie Honorare für Ingenieure und Architekten. Erfasst werden Aufwendungen und Kosten für die Herstellung, die Modernisierung und den Umbau von Bauwerken auf Basis der neun Kostengruppen, die durch die Novellierung in Teilen erweitert, überarbeitet oder geändert worden sind.

Die Neuerungen umfassen grob zusammengefasst die Bereiche:

  • KG 300 und KG 400 – Diese Kostengruppen wurden zu Bauwerkskosten zusammengefasst.
  • KG 500 – Diese Kostengruppe bezieht sich jetzt auf Außenanlagen, Infrastruktur sowie Freiflächen von Bauwerken.
  • KG 800 – Diese Kostengruppe wurde neu aufgenommen.

Durch die Novellierung der DIN-Norm sollte die Anwendung noch einheitlicher und sicherer gestaltet werden. Außerdem soll die aktuelle Norm mehr Gliederungstiefe für die Kostenschätzung und Kostenberechnung bieten.

Die Kostengruppen

Für strukturierte Kalkulationen teilt die DIN 276 alle Aufwendungen in neun Kostengruppen ein:

  1. Grundstückskosten des zu bebauenden Grundstücks
  2. Rechtliche Kosten
  3. Technische Nebenkosten und steuerliche Nebenkosten
  4. Erschließungskosten
  5. Baukosten für Bauwerkserstellung
  6. Konstruktionskosten
  7. Kosten für technische anlagen
  8. Kosten für Außenanlagen
  9. Baunebenkosten

Die DIN 276 stellt durch eine Festlegung der Kostengruppe sicher, dass Kostenermittlungen verglichen werden können. Sie sollte nicht als Berechnungsmethode, sondern eher als Organisationshilfe betrachtet werden. Die Norm verfolgt das Ziel, die Kosten zu strukturieren, damit das Projekt transparent, kostensicher und wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Die DIN 276 ist zur Kostenermittlung innerhalb der Planung für folgende Leistungsphasen entscheidend:

  • Schätzung der Kosten in der Leistungsphase 2 nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Berechnung der Kosten in der Leistungsphase 3 nach HOAI
  • Grundlegender Kostenanschlag für die Entscheidungsfindung über Ausführungsplanungen
  • Kostenermittlung der anrechenbaren Kosten gem. § 4 Abs. 1 HOAI 2013

Überblick der überarbeiteten Kostengruppen nach DIN 276:2018-12

  • 100 Grundstück
  • 200 Vorbereitende Maßnahmen
    • 210 Herrichten
    • 220 Öffentliche Erschließung
    • 230 Nichtöffentliche Erschließung
    • 240 Ausgleichsabgaben
    • 250 Übergangsmaßnahmen

  • 300 Bauwerk/Baukonstruktionen
  • 400 Bauwerk/technische Anlagen
    • 410 Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Gasanlagen
    • 420 Wärmeversorgungsanlagen
    • 430 Lufttechnische Anlagen
    • 440 Starkstromanlagen
    • 450 Fernmeldeanlagen, informationstechnische Anlagen
    • 460 Förderanlagen
    • 470 Nutzspezifische Anlagen
    • 480 Gebäudeautomaten
    • 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen

  • 500 Außenanlagen und Freiflächen
    • 510 Geländeflächen
    • 520 Befestigte Flächen
    • 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen
    • 540 Technische Anlagen in Außenanlagen
    • 550 Einbauten in Außenanlagen
    • 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen

  • 600 Ausstattung und Kunstwerke
    • 610 Ausstattung
    • 620 Kunstwerke

  • 700 Baunebenkosten
    • 710  Bauherrenaufgaben
    • 720 Vorbereitung der Objektplanung
    • 730 Architektenleistungen, Ingenieurleistungen
    • 740 Gutachten und Beratung
    • 750 Kunst
    • 760 Finanzierung
    • 770 Allgemeine Baunebenkosten
    • 790 Sonstige Baunebenkosten

  • 800 Finanzierung
    • 810 Finanzierungsnebenkosten
    • 820 Fremdkapitalzinsen
    • 830 Eigenkapitalzinsen
    • 840 Bürgschaften
    • 890 Sonstige Finanzierungskosten

Kostenermittlung nach der DIN 276

Die DIN 276 erläutert die Kostengruppen so detailliert, um eine Kostenermittlung zu ermöglichen. Die Norm beinhaltet praktische Handlungsempfehlungen, die Schritt für Schritt zur Kalkulation führen.

  • Kostenrahmen: Ein Kostenrahmen bildet die Grundlage für eine Entscheidung über eine Bedarfsplanung und zur Beurteilung, ob das Projekt wirtschaftlich ist und finanziert werden kann. Der Kostenrahmen kann zur Festlegung der Kostenvorgabe genutzt werden. Ermittelt wird der Kostenrahmen aus qualitativen und quantitativen Bedarfsangaben des Bauherren.

Grundlagenermittlung – Leistungsphase 1

Ziel: Vorgaben für Schätzung und Kontrolle der Kosten

  • Kostenschätzung: Nach der DIN 276 werden für die Kostenschätzung die auf der Vorplanung basierenden Kosten ermittelt. Die Kostenschätzung dient der Entscheidungsfindung und berücksichtigt u.a. Informationen zum Baugrundstück, dessen Erschließung, Mengenberechnungen, Planungsunterlagen sowie bereits entstandene Kosten.

Vorentwurfsphase – Leistungsphase 2

Ziel: Kostenvorgabe zur Kostenberechnung sowie Kostenkontrolle

  • Kostenberechnung: Auf der Basis von Entwurfszeichnungen sowie Massenermittlungen kann eine genauere Kostenberechnung angestellt werden. Die DIN 276 sieht hierbei eine Kostenberechnung bis zur zweiten Ebene von der Kostengliederung vor. Zur Auswahl stehen hierbei zwei Ansätze: Kostenaufteilung auf die Kostengruppen sowie Ermittlung der zu bauenden Mengen.

Entwurfsphase – Leistungsphase 3

Ziel: Kostenvorgabe zur Kostenberechnung sowie Kostenkontrolle

  • Kostenanschlag/bepreistes Leistungsverzeichnis: Grundlage für einen Kostenanschlag ist die Ausführungsvorbereitung. Kostenanschläge finden Verwendung für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) und bei der „Mitwirkung der Vergabe“ (Leistungsphase 7).

Kostenanschlag – Leistungsphase 4 und 7

Ziel: Kostenvorgabe zur Auftragsvergabe und zur Kostenkontrolle

  • Kostenfeststellung: Am Ende des Bauprojekts findet die Kostenfeststellung statt. Die Kostenfeststellung hat das Ziel, die tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln und zu dokumentieren. Basis der Kostenfeststellung bilden in der Regel Schlussrechnungen, Kostenbelege und Nachweise über die erbrachten Eigenleistungen. Erstellt wird die Kostenfeststellung in Leistungsphase 8.

Kostenfeststellung – Leistungsphase 8

Kostenfeststellung über die tatsächlich entstandenen Kosten

Die Kostengruppengliederungen nach der DIN 276 werden häufig für eine bessere Übersicht als Tabelle angeboten. Auch Software für die Kostenschätzung nach DIN 276 ist mittlerweile erhältlich.

Für ein normengerechtes Bauen ist eine einheitliche und vergleichbare Baukostenermittlung unerlässlich. Hierfür müssen die Vorgaben der DIN 276 und DIN 277-1 korrekt angewendet werden. Während die DIN 276 die Kostenplanung und insbesondere die Ermittlung sowie Gliederung der Kosten im Bauwesen regelt, legt die DIN 277-1 die Vorgaben für die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken vor. Die DIN 276 gilt für alle Arten von Bauvorhaben inklusive Umbauten und Modernisierungen.

 

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