Der Hausbau mit einem Totalunternehmer bietet Bauherren weniger Freiheit, als würden sie mit einem Architekten bauen, im Gegenzug müssen sie sich jedoch um weniger Dinge kümmern. Mit welchen Leistungen ein Totalunternehmer letztlich beauftragt wird, ist unterschiedlich und kann individuell gehandhabt werden. Bauinteressenten, die ihn beauftragen, müssen nicht zusätzlich einen Architekten oder Bauingenieur mit den Planungsleistungen betrauen: Sie sind im üblichen Aufgabenspektrum eines Totalunternehmers bereits enthalten. Kunden können wählen, ob sie die Leistung des Totalunternehmers nur für die Ausführungsplanung, weitere Planungsphasen oder sogar den vollständigen Planungsprozess nutzen möchten.
Keine vollständige Kontrolle bei Auswahl der Handwerker
Ein Totalunternehmer verpflichtet sich im Bauvertrag nicht, alle Handwerksleistungen selbst durch eigene Mitarbeiter zu erbringen, sondern kann für einige von ihnen Sub- oder Nachunternehmer einschalten. Vor deren Beauftragung muss der Auftraggeber informiert werden und kann ggf. die Wahl des Handwerksbetriebs begründet zurückweisen. Der Totalunternehmer bleibt jedoch gegenüber seinem Auftraggeber für alle vereinbarten Leistungen selbst verantwortlich. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass die mit dem Bauherrn verabredeten finanziellen Grenzen eingehalten und sowohl die Bauplanung als auch die Leistungen optimal ausgeführt werden.
In seltenen Fällen kümmert sich ein Totalunternehmer auch um die Beschaffung eines geeigneten Grundstücks und um Finanzierungsfragen. Dies kommt allerdings nur für größere Bauprojekte infrage und spielt im Eigenheimbau keine Rolle.
Die Haftung des Totalunternehmers
Bei diesem Vertragsmodell übernimmt der Totalunternehmer gegenüber den Subunternehmen die Funktion eines Bauherrn. Der eigentliche Auftraggeber tritt in dieser Konstellation gegenüber den Subunternehmern nicht in Erscheinung. Die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben trägt immer der Totalunternehmer, sodass er nicht nur für die Arbeit des eigenen Personals, sondern auch für die durch die Subunternehmen erbrachten Leistungen haftbar ist. Damit geht er das Risiko ein, im Fall einer Pleite eines Subunternehmers allein für dessen verursachte Mängel einzustehen.
Die Haftungsdauer der Totalunternehmen ist länger als die der meisten Nachunternehmer: Während für Letztere die Gewährleistung bereits mit der Abnahme ihrer Einzelleistung beginnt, fängt die des Totalunternehmers erst mit der Schlussabnahme an. Das kann einen Unterschied von mehreren Monaten, bei umfangreichen Bauprojekten sogar von mehreren Jahren ausmachen. Der berühmte „schwarze Peter“ bleibt hinsichtlich der Gewährleistung also vollständig beim Totalunternehmer.
Diese Bedingungen haben für den Auftraggeber den großen Vorteil, dass er beim Auftreten von Mängeln nicht das dafür verantwortliche Nachunternehmen ausfindig machen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen. Sein einziger Ansprechpartner ist in jedem Fall der Totalunternehmer.