Bauen mit BaubetreuerDiejenigen Bauherren, die unmittelbar Einfluss auf das Baugeschehen haben wollen und bestenfalls sogar schon einen Bauplatz haben, sollten darüber nachdenken, einen Baubetreuer oder Baubegleiter zu beauftragen. Bei ihm handelt es sich um einen Architekten, Bauingenieur oder Bauberater, der unabhängig tätig ist. Gerade dieses Merkmal der Unabhängigkeit ist es, das einen Baubetreuer für seine Kunden so attraktiv macht: Er berät ganz im Sinne des Bauherrn und wird von niemandem beeinflusst. Er ist bei seiner Arbeit an die Einhaltung der Berufsordnung gebunden und erhält eine transparente Vergütung nach den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Darauf sollten Sie bei der Auswahl des Baubetreuers achten

Es kommt nicht darauf an, dass der Name eines Baubetreuers ständig in der Presse auftaucht, weil er für die Errichtung von großen Gebäudekomplexen verantwortlich ist. Bauherren, die ein Eigenheim bauen lassen wollen, benötigen einen Bauberater, Bauingenieur oder Architekten, der sich mit dem Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern auskennt und das im günstigen Fall auch durch Referenzen belegen kann.

Auf den Bauablauf wird sich auch günstig auswirken, wenn sich der gewählte Baubetreuer regelmäßig fortbildet und den Austausch mit anderen Berufskollegen pflegt. So können seine Kunden sicher sein, dass seine Kenntnisse auf dem neuesten Stand sind. Dies lässt sich innerhalb eines Gesprächs vor der Auftragserteilung erfragen.

Trotz aller Umsicht, Erfahrung und Qualifikation passieren auch dem besten Baubetreuer Fehler. Architekten und Ingenieuren ist zwar bewusst, dass sie durch ihre Tätigkeit zahlreichen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind, manche von ihnen scheuen jedoch die Ausgaben für eine Berufshaftpflichtversicherung. Bei einer Jahresprämie von 2.000 Euro oder mehr ist das zwar kein Wunder, allerdings wird das Risiko bei einer fehlenden Versicherung auf die Kunden übertragen. Darum sollte noch vor der Vertragsunterzeichnung geklärt werden, ob der gewünschte Baubetreuer über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, damit im Ernstfall die von ihm verschuldeten Fehler finanziell ausgeglichen werden können. Viele Architektenkammern machen den Nachweis einer solchen Versicherung für freischaffende Architekten zur Bedingung, um in die dortige Architektenliste eingetragen zu werden. In den meisten Bundesländern ist die Versicherungspflicht in den Landesbauordnungen oder Architektengesetzen verankert. In diesen Fällen spielt eine große Rolle, welche Versicherungssummen für Personen- und sonstige Schäden gewählt wurden. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen Architekten oder Ingenieure keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Das fällt jedoch immer erst dann auf, wenn es für deren Kunden zu spät ist.

Auch das ist möglich: die Wahl zwischen Teil- und Vollbeauftragung eines Bauberaters

Ein Baubetreuer kann für alle nicht-handwerklichen Tätigkeiten, die ein Hausbau mit sich bringt, beauftragt werden. Welche Tätigkeiten dies sind, wird sehr ausführlich im Text „Bauen mittels Einzelvergabe“ erläutert. Klar ist: Durch die Überwachung der Handwerksarbeiten sorgen Baubetreuer dafür, dass Qualität, Termine und Kosten eingehalten werden.

Eine Teilbeauftragung bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie Ihr Haus mit einem Bauträger bauen. Auch dieser wird von Zeit zu Zeit seine eigenen Baubetreuer zur Kontrolle auf den Bauplatz schicken, aber diese Fachleute haben für den Kunden einen großen Nachteil: Sie sind gegenüber ihrem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden und somit nicht unabhängig.

Auch schon in einem früheren Stadium des Bauprojekts kann die Hilfe eines versierten Baubetreuers hilfreich sein: Er kann die Bau- und Leistungsbeschreibungen genau unter die Lupe nehmen und findet heraus, wenn Angebote lückenhaft oder Kostenpläne völlig überteuert sind.

Immer wieder ein Thema: die Kosten

Gerichtsverfahren, die wegen Baumängeln angestrengt werden, haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Der Grund ist der immer stärkere Konkurrenz- und Kostendruck in der Baubranche. Die meisten dieser Verfahren ziehen sich mehrere Jahre hin, und in vielen Fällen ist nicht von vornherein absehbar, zu wessen Gunsten am Ende entschieden werden wird. Auch im Fall eines für den Bauherrn erfolgreichen Verfahrensausgangs entstehen ihm Kosten, die er selbst tragen muss. So kommt es z. B. häufig vor, dass die Bautätigkeit bis zum Urteilsspruch ganz eingestellt wird und der Bauherr weiterhin Miete für seine bisherige Wohnung zahlen oder für die Übergangszeit anderweitig unterkommen muss. Bei einem verlorenen Prozess müssen nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern ggf. auch das Honorar für einen Sachverständigen übernommen werden. Dann kommen leicht Kosten in Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro zusammen. Sofern der Fall in der nächsten Instanz verhandelt wird, kann das Zeit- und Kostenrisiko kaum noch eingeschätzt werden.

Dagegen sind die Honorarkosten für die Baubetreuung vorhersehbar und gut kalkulierbar: In der Regel liegen sie bei 0,5 % bis 1,5 % der Bausumme. Ein Betrag, der gut zu verschmerzen ist und vor bösen Überraschungen schützt.

 

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